Abtragen und Auslichten von großen Bäumen

Wenn Bäume geschnitten werden müssen ...

Ob Bäume mit Hebebühne oder seilunterstützter Klettertechnik geschnitten oder abgetragen werden sollen – beide Verfahren bietet Krumme-Naturgärten an. Wann und wie diese Arbeiten vonstatten gehen, erläutern die Landschaftsgärtner in diesem Artikel.

Wenn große Bäume geschnitten werden müssen, ob bei überhängenden Ästen an Dächern, zu entfernendem Totholz oder einem Pflegeschnitt, sollten geübte Fachleute die Arbeiten erledigen. Ist genügend Platz vorhanden, werden die Arbeiten mit Hilfe einer Hubarbeitsbühne ausgeführt. Ist wenig Platz vorhanden oder findet eine Arbeitsbühne keinen rechten Stand, bietet sich die weniger bekannte Methode der seilunterstützten Klettertechnik an. Unser Geselle Klas Kullick führt diese Arbeiten bei Krumme-Naturgärten aus.

Grundsätzlich gilt laut Brutschutz-Satzung des Landes Nordrhein-Westfalen, dass größere Veränderungen an Bäumen und Fällarbeiten bis zum 1. März eines Jahres erledigt sein müssen. Bei Pflegeschnittmaßnahmen an Alleebäumen wie Buche, Wallnuss, Birke, Ahorn oder Eiche sollte der Zeitraum von September bis Weihnachten gewählt werden, da diese Baumarten je nach Witterung im Januar und Februar bereits wieder treiben und bei einem Schnitt in dieser Zeit zu ‚bluten‘ beginnen können. Demgegenüber lassen sich alte Obstbäume je nach Witterung auch bis Frühlingsanfang oder Anfang April schneiden.

Bei Fällarbeiten dagegen ist nur die Brutschutzsatzung einzuhalten, die im Kreis Minden-Lübbecke allerdings besonders restriktiv gehandhabt wird.

Bäume, die zum Beispiel aus Alters- oder Platzgründen gefällt werden müssen und deren Umgebung keinen freien Fall ermöglicht, können mit den beiden oben genannten Verfahren Stück für Stück abgetragen werden. Äste werden je nach Menge in der Kompostierungsanlage entsorgt oder durch einen Häcksler gebracht.